Was ist ein Reifenlabel
Hier können Sie nachlesen was das neue EU-Reifenlabel bedeutet.
Ziel des Labels: mehr Sicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit im Straßenverkehr durch die Förderung der kraftstoffsparenden, sicheren und leisen Reifen.
Tatsächlich spielen aber auch andere Faktoren eine Rolle, wie der Kraftstoffverbrauch, die Sicherheit im Straßenverkehr optimiert wird. Hängt auch natürlich stark vom Fahrverhalten ab. Der Kraftstoffverbrauch kann nur durch eine ökologische Fahrweise deutlich gesenkt werden. Ebenso sollte der vorgeschriebene Reifendruck regelmäßig überprüft werden, um optimale Kraftstoffeffizienz und Nasshaftung zu erreichen. Der richtige Reifendruck verlängert zudem die Laufleistung Ihres Reifens.
Reifeneffizienz: Kraftstoffeffizienz Klassen von G (geringste Effizienz) bis A (größte Effizienz) Die Einsparung des Kraftstoffs hängt grundsätzlich von den Fahrbedingungen und natürlich vom Fahrzeug ab. Beispiel: Ein Fahrzeug ( Vollausstattung ) kann mit dem Reifen der Klasse A im Vergleich zur Klasse G, eine Verbrauchsminderung von bis zu 7,5% erreichen. Die Einsparung bei Nutzfahrzeugen kann noch höher ausfallen.
Nasshaftung: Klassen von A (kürzester Bremsweg) bis F ( längster Bremsweg ) Der Wirkungsgrad hängt von den Fahrbedingungen und natürlich vom Fahrzeug ab. Beispiel: Ein Fahrzeug ( Vollausstattung ) kann mit einem Reifen der Klasse A im Gegensatz zur Klasse F einen kürzeren Bremsweg um bis zu 30% erreichen.
Externes Rollgeräusch Angegeben wird der Wert des externen Rollgeräuschs des Reifen in Dezibel. Um so mehr schwrze Streifen, umso höher der externe Rollgeräusch*.
Das Piktogramm mit drei schwarzen Streifen bedeutet, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den bis 2016 geltenden EU-Grenzwerten entspricht.
Zwei schwarze Streifen weisen darauf hin, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den ab 2016 geltenden EU-Grenzwerten entspricht oder um bis zu 3 dB darunter liegt.
Ein schwarzer Streifen signalisiert, dass das externe Rollgeräusch des Reifens die ab 2016 geltenden EU-Grenzwerte um mehr als 3 dB unterschreitet.
* wenn nach den in der Verordnung 1222/2009/EG festgelegten Versuchsverfahren gemessen wurde